Folgende Anforderungen haben wir zum Erlangen der „Fähigkeit zur Freigabe“ umgesetzt:
• Installation einer werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 14351-1
• Durchführung einer Erstüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle
• Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats für Fluchttüren durch die notifizierte Produktzertifizierungsstelle
• CE-Kennzeichnung der Elemente mit der Eigenschaft Fähigkeit zur Freigabe n. EN 14351-1
• Es findet eine jährliche Überwachung durch eine notifizierte Stelle statt
Türen in Flucht- und Rettungswegen sind sicherheitsrelevant und unterliegen deshalb dem sog. Konformitätsverfahren 1 (AVCP-Methode).
Baurechtliche Anforderungen an Türen in Flucht- und Rettungswegen sind in Deutschland über die Muster- bzw. Landesbauordnung festgelegt.
Daneben gibt es noch Sonderbauvorschriften, wie z.B. für KiGa und Verwaltungsstätten.
Grundsätzlich gilt:
Fluchttüren müssen sich leicht und über die volle Breite öffnen lassen!
Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung nach außen öffnen!